Ersthelfende-Windenergie: Neue DGUV-Vorgaben ermöglichen gegenseitige Anerkennung mit GWO Enhanced first aid (EFA)

Im Bereich Erste Hilfe hat die DGUV ihre Vorgaben für die Weiterbildungsmaßnahme zum Ersthelfer Offshore (Refresher) in Verbindung mit einer Aus- oder Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer inhaltlich und zeitlich überarbeitet:

  • Einbeziehung spezieller Risiken bei der Gefährdungsbeurteilung in entlegenen inländischen Onshore-Windenergieanlagen und auch bei Einsätzen auf Onshore-Windenergieanlagen im Ausland.
  • Reduzierung der Kursdauer für die Weiterbildung (add-on-Modul) von 20 Unterrichtseinheiten (UE) auf 18 UE, die Kursdauer pro Tag beträgt 9 UE.
  • Der Wiederholungsturnus des Refresher-Trainings beträgt 2 Jahre, die jährlichen Wiederholungen mit jeweils halber Kursdauer werden aus organisatorischen und abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr empfohlen.

Die daraus resultierte Weiterbildungsmaßnahme „Ersthelfende-Windenergie“ in Verbindung mit einer Aus- oder Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer (jeweils Grund oder Refresher) ist damit ab sofort gegenseitig anerkannt mit entsprechenden Kursen nach den Vorgaben der GWO (Enhanced first aid).

Für deutsche Firmen, die in erster Linie im internationalen Bereich tätig sind, empfiehlt die DGUV sogar die Ausstellung eines GWO Enhanced first aid Zertifikats.

Die O.S.T. Cuxhaven GmbH & Co.KG ist sowohl ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV als auch Certified training provider der GWO, sodass wir Ihnen alle Möglichkeiten bieten können, die die neuen Regelungen bieten!

Detaillierte Informationen der DGUV zur Weiterbildungsmaßnahme „Ersthelfende-Windenergie“ entnehmen Sie bitte der nachfolgenden DGUV-Information 204-041:

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