Coronavirus: Flexibilisierung der GWO-Regularien bzgl. Refresher-Trainings

Aufgrund der aktuellen, weltweiten Lage zur Bekämpfung des Coronavirus, hat die GWO ihre Regularien zur Durchführung von Auffrischungskursen befristet flexibilisiert (Auszug):

 

Teilnehmer, deren Gültigkeitsdauer für das Training abläuft, dürfen die Gültigkeit normalerweise nicht durch einen Auffrischungskurs aktualisieren. Sie müssen am ersten (Grund-) Kurs teilnehmen, um einen neuen Rekord zu erhalten.

Die GWO hat jedoch zugestimmt, aktuell bis zum 31.12.2020 vorübergehend Folgendes zuzulassen:

  1. Kursteilnehmer, die nicht in der Lage sind, frühere Schulungen innerhalb der Gültigkeitsdauer von 24 Monaten aufzufrischen, erhalten die Option, die geplanten Auffrischungsschulungen bis 60 Tage nach Ablauf zu absolvieren.
  2. Schulungsanbieter, die Kursteilnehmern im Rahmen dieser Ausnahmeregelung die Auffrischungsschulung anbieten, müssen sich an GWO wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten.

Die Maßnahme, die Teilnahme an Auffrischungskursen bis 60 Tage nach Ablauf zu ermöglichen, stellt keine Verlängerung der vereinbarten Gültigkeitsfristen für GWO-Schulungen dar und stellt keine allgemeine Ausnahme gegenüber Arbeitgebern und Pflichtinhabern dar, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer über angemessene Sicherheitskompetenzen verfügen. Es bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten, Entscheidungen darüber zu treffen, ob eine gültige Ausbildung erforderlich ist oder eine Befreiung gewährt wird.

 

Den kompletten Inhalt der neuen Regelung vom 16.03.2020 können Sie auf der Internetseite der GWO (Link) nachlesen.

Sofern Sie zu dem betroffenen Personenkreis gehören, sprechen Sie uns gerne an, damit wir als zertifizierter Schulungsanbieter eine Lösung für Ihren Einzelfall mit der GWO besprechen können.

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