Als durch die Berufsgenossenschaft ermächtigte Ausbildungsstätte (Kennziffer 8.1095) führen wir Aus- und Fortbildungen im Bereich Erste Hilfe durch.

Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer / Erste Hilfe nach § 10 ArbSchG i.V.m. § 26 DGUV Vorschrift 1 im Umfang von 9,0 Unterrichtseinheiten.
Es bestehen keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen.
Die Termine des Trainings bitten wir anzufragen.
Die Lehrgangsgebühren der Aus- und Fortbildungen der Betrieblichen Ersthelfer trägt bei Firmenanmeldungen grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger gemäß § 23 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
Die Kosten für Selbstzahler betragen 55,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer von 19%. Stand/gültig ab: 08.02.2018.
Nachfolgend finden Sie das erforderliche Anmeldeformular der DGUV für die Anmeldung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bitte reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ein, damit wir es wie gefordert bestätigen und an die DGUV weiterleiten können.
Hinweis:
Die DGUV benötigt dabei nicht immer nur eine Anmeldung pro Firma, sondern stellt auf die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Unterliegen Ihre gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also zwei verschiedenen Unfallversicherungsträgern (Offshore-Monteure/Verwaltungsmitarbeiter), benötigen wir bzw. die DGUV jeweils eine Anmeldung für jede dieser Personengruppen.

Zur Aufrechterhaltung des Status eines Betrieblichen Ersthelfers sind regelmäßige Fortbildungskurse erforderlich im Umfang von
- jährlich 4,5 UE oder
- 9 UE alle 2 Jahre (Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung mit dem GWO EFA von der DGUV empfohlen!)